Es handelt sich hierbei um einen Auszug der Versicherungsbedingungen. Alle detaillierten Leistungen und Ausschlussbedingungen finden Sie in den ABG-Unterlagen.
+ WOHNSITZ
Alle Volljährigen mit Wohnsitz in Südtirol bzw. in der Provinz Belluno können Jahresmitglieder des Weißen Kreuzes werden, unterhaltsberechtigte Kinder und Jugendliche bis zu 26 Jahren im Rahmen der Familienmitgliedschaft der Eltern.
+ GÜLTIGKEIT DER MITGLIEDSCHAFT
Mitglieder SÜDTIROL haben Anspruch auf die Leistungen, wenn sie Ihren Mitgliedsbeitrag mindestens sieben Tage vor Anfrage eingezahlt haben. Für die Mitgliedschaften WELTWEIT und WELTWEIT PLUS gilt der Anspruch mit der Einzahlung. Diese muss vor Reiseantritt erfolgen.
Die Jahresmitgliedschaft hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2025.
+ FAMILIENMITGLIEDSCHAFT
Sie garantiert dem Einzahler des Mitgliedsbeitrags, dessen Ehe- oder Lebenspartner und seinen unterhaltsberechtigten Kindern unter 26 Jahren alle Leistungen der ausgewählten Mitgliedschaft. Die Familienmitgliedschaft gilt auch für Partner mit unterschiedlichem Wohnsitz, wobei mindestens einer der Begünstigten in Südtirol oder der Provinz Belluno ansässig sein muss. In Bezug auf die Familienzusammensetzung genügen und gelten die Angaben des Mitglieds im Fragebogen für Mitglieder, diesen finden Sie in Ihrem persönlichen Mitgliederbereich. Ändert sich die Familienzusammensetzung, muss das umgehend dem Weißen Kreuz mitgeteilt werden. Das Mitglied haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
+ BEITRAGSZAHLUNG
Bitte verwenden Sie für die Begleichung Ihres Mitgliedsbeitrags die personalisierten Post- bzw. Bankvorlagen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Sie sind so für unsere Verwaltung schneller identifizierbar. Falls Sie über Ihre Bank online einzahlen, bitte mit Angabe Ihrer Steuernummer und Ihrer ausgewählten Mitgliedschaft. Wenn Sie bereits einen Dauerauftrag für unsere Mitgliedschaft haben, dann entfällt dieser Punkt für Sie.
+ NACHWEIS DER MITGLIEDSCHAFT
Ihre Jahresmitgliedschaft können Sie mit dem Beleg der Einzahlung des Mitgliedsbeitrags nachweisen. Sie können Ihren Mitgliedschaftsstatus in Ihrem persönlichen Mitgliederbereich überprüfen. Ihren Zugangscode erhalten Sie auch über diese Internetseite.
+ ANFRAGEN UM EINEN KRANKENTRANSPORT
Die Vormerkung eines Krankentransports erfolgt vor 17.00 Uhr des vorhergehenden Werktages über unsere Einsatzzentrale unter der Rufnummer +39 0471 444 444.
+ DATENSCHUTZ
Ihre Daten werden gemäß DSGVO 679/2016 und Datenschutzgesetz 196/2003 behandelt, finden Sie hier. Die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Wir bitten um Mitteilung aller Änderungen Ihrer persönlichen Daten.