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Der Vorstand
Der Vorstand ist das höchste Gremium des Weißen Kreuzes. Den Vorsitz übernimmt seit 2015 Präsidentin Barbara Siri. Ihr Vertreter bzw. der Vizepräsident des Weißen Kreuzes ist Alexander Schmid.

Dem Vorstand gehören Priska Gasser, Gottlieb Oberprantacher, Florian Gottardi, Hannes Plank, Benjamin Egger und Philipp Krause an. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder gewählt und besteht aus neun Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder bleiben für 4 Jahre im Amt und können wiedergewählt werden. Einberufen wird er von der Präsidentin, die bei Vorstandssitzungen den Vorsitz hat.

Die Präsidentin ist die gesetzliche Vertreterin des Vereins und vertritt diesen gegenüber Dritten oder vor Gericht. Sowohl die Präsidentin als auch der Vizepräsident werden aus den Reihen der Vorstandsmitglieder gewählt und bleiben für vier Jahre im Amt. Die Präsidentin trägt die allgemeine Verantwortung für die Leitung und die erfolgreiche Entwicklung des Vereins.
Das Rechnungsprüferkollegium besteht derzeit aus drei Rechnungsprüfern: Oskar Malfertheiner, Günther Burgauner und Marc Putzer. Wie auch der Vorstand, so bleibt auch das Rechnunsprüferkollegium für vier Jahre im Amt und kann ebenfalls wiedergewählt werden. Das Rechnunsprüferkollergium wird auch als Kontrollorgan bezeichnet und hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen.

Das Ehrengericht besteht derzeit aus Stefan Schreyögg, Alfred Ausserhofer und Silvia Baumgartner. Die Mitglieder des Ehrengerichts bleiben ebenfalls für vier Jahre in ihrem Amt und können wiedergewählt werden. Allerdings können sie in dieser Zeit keine anderen Ämter im Verein bekleiden. Das Ehrengericht dient als Berufungsinstanz für die vom Vorstand beschlossenen Ablehnungen von Anträgen auf Aufnahme als Mitglied, Disziplinarmaßnahmen und Ausschlüssen von Mitgliedern.