Bedingungen
Für alle Mitglieder des Weißen Kreuzes, die die Sondermitgliedschaft Weltweiter Rückholdienst gewählt und ihren ständigen Wohnsitz in der Provinz Bozen oder Belluno haben. Bei der Familienmitgliedschaft Weltweiter Rückholdienst besteht der Anspruch zudem für den Partner auf dem Familienbogen und für die am Tag des Einsatzes unterhaltsberechtigten, zulasten lebenden Kinder unter 26 Jahren.
Dauer:
Der Rückholanspruch besteht bereits am Tag des Eintritts in den Landesrettungsverein (Datum auf dem Einzahlungsbeleg der Bank o. ä.), soweit dieser vor Reiseantritt des Leistungsbeziehers erfolgt, und gilt bis zum jeweils 31. Dezember des Mitgliedschaftsjahres. Ausschlaggebend für den Entscheid, ob die Rückführung notwendig ist, ist die Diagnose des beauftragten Arztes.