IT

Weltweiter Rückholdienst

Bedingungen
Für alle Mitglieder des Weißen Kreuzes, die die Sondermitgliedschaft Weltweiter Rückholdienst gewählt und ihren ständigen Wohnsitz in der Provinz Bozen oder Belluno haben. Bei der Familienmitgliedschaft Weltweiter Rückholdienst besteht der Anspruch zudem für den Partner auf dem Familienbogen und für die am Tag des Einsatzes unterhaltsberechtigten, zulasten lebenden Kinder unter 26 Jahren.

Dauer:
Der Rückholanspruch besteht bereits am Tag des Eintritts in den Landesrettungsverein (Datum auf dem Einzahlungsbeleg der Bank o. ä.), soweit dieser vor Reiseantritt des Leistungsbeziehers erfolgt, und gilt bis zum jeweils 31. Dezember des Mitgliedschaftsjahres. Ausschlaggebend für den Entscheid, ob die Rückführung notwendig ist, ist die Diagnose des beauftragten Arztes.
Leistungen
  • Gesamte Rückholkosten einschließlich den beim Transport bezogenen Arzt- und Arzneimittelkosten
  • Mitflugmöglichkeit für Begleitperson, falls medizinisch erforderlich, auf Eigenkosten
  • Überführung zum Wohnsitz des Verstorbenen im Todesfall im Ausland 
  • Eventuell notwendiger Blutkonserventransport
  • Begleitdienst für zurückgebliebene minderjährige Kinder
Voraussetzungen
  • vor Ort oder in zumutbarer Entfernung keine ausreichende medizinische Behandlung gewährleistet ist und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist, und die Rückholung in ein geeignetes Heimatkrankenhaus aus medizinischen Gründen nach ärztlichem Gutachten notwendig ist
  • ein Krankenhausaufenthalt am Unglücksort länger als 14 Tage dauern würde
  • Blutkonserven ins Ausland transportiert werden müssen

Kein Anspruch auf die Serviceleistung besteht, wenn:
  • die Verlegung nicht über die Einsatzzentrale des Weißen Kreuzes in Bozen eingeleitet wird, sondern auf eigenes Betreiben
  • Sie in einem Gebiet im Kriegszustand oder mit politischen Unruhen verunglücken
  • Ihr Auslandsaufenthalt mehr als drei Monate dauert
  • Vorsatz oder Sucht vorliegen.
Weltweit ist der Rückholdienst gewährleistet, mittels schnellem und ärztlich begleiteten Flug. Dafür sorgt das Netz des Arbeiter-Samariter-Bundes in Köln/Deutschland mit seinem Transportflieger. In den Nachbarregionen Südtirols erfolgt die Rückholung mit den Fahrzeugen des Weißen Kreuzes.
Notfall
Was ist im Notfall zu tun?
  • Wenn Sie eine Rückholung wünschen, nehmen Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Person umgehend mit der Telefonzentrale des Weißen Kreuzes Kontakt unter Tel. +39 0471 444 444.

Die Telefonzentrale benötigt folgende Angaben für eine Rückholung:
  • Name, Heimatadresse und Telefonnummer des Mitglieds
  • Name und Aufenthaltsort des Patienten
  • Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses am Unfallort
  • Name und Telefonnummer einer Kontaktperson am Unfallort.
Rückholung
Die Rückholung wird eingeleitet:
  • Wir oder die von uns beauftragte Person nehmen Kontakt mit dem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt vor Ort auf.
  • Wir führen die beste Rückholung mit den geeignetsten Rettungsmitteln durch (Flugzeug oder Krankenwagen).
  • Wir sorgen für Begleitung durch erfahrene Notärzte, Rettungsassistenten und Sanitäter.
  • Wir stellen die Aufnahme in ein geeignetes Heimatkrankenhaus sicher.
  • Wir benachrichtigen lhre Angehörigen zu Hause.
  • Wir erledigen die notwendigen Zollformalitäten.
Für weitere Details zu den Mitgliedschaften des Weißen Kreuzes können Sie sich unverbindlich unter der Telefonnummer 0471/444310 mit unserem Mitgliederbüro in Verbindung setzen.