Häufig gestellte Fragen

Alle Volljährigen, die ihren Wohnsitz in Südtirol bzw. in der Provinz Belluno haben, können Mitglied beim Weißen Kreuz werden. Unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 26. Lebensjahr werden in die Familienmitgliedschaft aufgenommen. Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit dem Erreichen des 26. Geburtstages.
Alle Vorteile der Mitgliedschaft Südtirol, auch jene, die in den anderen beiden Mitgliedschaften inkludiert sind, greifen ab dem siebten Tag nach der Einzahlung des Beitrags. Die Vorteile der Mitgliedschaften Weltweit und Weltweit Plus am Tag danach. Alle Jahresmitgliedschaften gelten bis zum 31. Dezember 2026.
Eine Mitgliedschaft kann mit den von uns bereitgestellten Formularen über eine Bank, über Homebanking oder online mittels Kreditkarte oder PayPal beglichen werden. Die Mitgliedschaft kann mit dem Beleg der Einzahlung nachgewiesen werden.
Die Familienmitgliedschaft garantiert dem Einzahler des Mitgliedsbeitrages, dessen Ehe- oder Lebenspartner und seinen zu Lasten lebenden Kindern unter 26 Jahren alle Leistungen der ausgewählten Mitgliedschaft. Zu Lasten lebende Kinder sind Kinder und Jugendliche, die mit dem zahlenden Mitglied zusammen leben oder dieses ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist, d.h. sie befinden sich noch in Ausbildung (Studium, Lehre, usw.) und beziehen keinen Lohn aus einem festen Arbeitsverhältnis. Sommerjobs oder Lehre gelten nicht als Arbeitsverhältnis in diesem Sinne. Mit dem Fragebogen, der im persönlichen Mitgliederbereich integriert ist, erklärt das zahlende Mitglied die Zusammensetzung der Familie und diese Erklärung ist gültig.
Ja, dieser Dienst kann beansprucht werden und es wird als eine der kostenlosen Fahrten in Abzug gebracht.
Den eigenen Mitgliederstatus kann jedes Mitglied auf der Homepage des Weißen Kreuzes unter „Daten ändern“ selbst überprüfen. Das Mitglied meldet sich an und erhält ein One-Time-Password, welches ihm den Zutritt zu seinem persönlichen Bereich erlaubt und so seine Mitgliedschaft überprüfen kann. Für weitere Informationen wenden sich zu Bürozeiten an unsere Mitarbeiter des Mitgliederbüros unter Tel: 0471 444 310, oder schreiben Sie uns an mitglieder@wk-cb.bz.it.
Ja, das ist möglich. Sollten Sie besondere zusätzliche Bedürfnisse haben (z.B. Reiserücktritt, Reiseabbruch, Verlängerung der maximalen Reisedauer von 90 Tagen) wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungsbroker Assiconsult GmbH. Unter der E-Mail-Adresse wk@assiconsult.com steht Ihnen eine kompetente Beratung zur Verfügung
Sollten Sie Hilfe benötigen, steht Ihnen unsere Einsatzzentrale rund um die Uhr zur Verfügung: Tel: 0471 444 444, Fax 0471 444 370 oder per E-Mail: einsatzzentrale@wk-cb.bz.it.
Die Vormerkungen für Krankentransporte müssen immer am Vortag innerhalb 17 Uhr in der Einsatzzentrale erfolgen. Dies kann von Montag bis Freitag unter der Rufnummer 0471 444 444, als Fax 0471 444 370 oder per E-Mail unter vormerkungen@wk-cb.bz.it erledigt werden.
Ja, ein Upgrade ist jederzeit möglich. Die „neue“ Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung der Differenz. Der Differenzbetrag bezieht sich auf den Jahresmitgliedschaftsbeitrag, nicht auf die Restlaufzeit. Ein Downgrade ist nicht möglich (z. B. von der Mitgliedschaft Weltweit Plus auf Südtirol).
Die Entscheidung, ob eine Rückführung aus dem Ausland notwendig ist, ist von der Diagnose des vom Weißen Kreuz beauftragten Arztes abhängig.

Kein Anspruch auf eine Rückholung besteht:
  • wenn die Rückholung nicht über das Weiße Kreuz erfolgt, sondern auf eigenes Betreiben,
  • wenn das Mitglied sich in einem Kriegsgebiet oder einem Land mit politischen Unruhen aufhält,
  • wenn die ununterbrochene Reise außerhalb der Provinzen Bozen bzw. Belluno drei Monate übersteigt,
  • wenn es sich dabei um Vorsatz oder Sucht, oder um nicht gerechtfertigte Rettungseinsätze handelt,
  • bei grober Fahrlässigkeit (gilt nicht bei Suche und Bergung),
  • im Fall von Expeditionen, Aufenthalten über 6.000 Höhenmetern, Wettbewerben, Berufs- und Extremsportarten (Hänge- und Paragleiten ausgenommen) oder Tauchgängen ab 40 Metern Tiefe.