Freiwilliger des Weißen Kreuzes
Der Landesrettungsverein Weißes Kreuz wurde am 10. August 1965 in Bozen gegründet und ist eine anerkannte Körperschaft im Dritten Sektor. Strukturell eingeteilt in drei Bezirke mit 33 Sektionen bietet er Verein flächendeckend Leistungen an. Bei seiner Tätigkeit kann das Weiße Kreuz auf ein starkes Team aus Freiwilligen, Sozial- und Zivildienstleistenden, Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen zurückgreifen. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich das Weiße Kreuz ständig weiterentwickelt. Vor allem in den vergangenen Jahren ist es qualitativ gewachsen. Die beiden wichtigsten Entscheidungsträger sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
4197
Freiwillige
145697
Fördermitglieder
1965
Gegründet
33
Sektionen
3
Bezirke

Unsere Mission und unsere Leitsätze

Wir setzen uns als gemeinnützige, unabhängige Hilfsorganisation für das Wohl, die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen ein. Dabei handeln wir werteorientiert, qualitätsbewusst und verantwortungsvoll gegenüber Gesellschaft, Mitgliedern, Mitarbeitenden und Partnern.
Durch professionelle Leistungen, zielgruppenorientierte Bildung und verantwortungsvolle Zusammenarbeit stärken wir Gemeinschaft, Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung.
Die Leitsätze, welche sich in der gesamten Weißen Kreuz-Organisation wiederfinden, sind:

Werteorientierung und Offenheit
Menschlichkeit, Engagement und Fürsorge
Wirkung und Verantwortung
Versorgung, Qualität und kontinuierliche Verbesserung
Bildung und Entwicklung
Kooperation und Innovation
Digitalisierung und Nachhaltigkeit

 
Direktor Ivo Bonamico

Der Direktor

Die Landesleitung mit dem Direktor Dr. Ivo Bonamico und den Abteilungs- und Bereichsleitungen führen den Verein im Sitz in Bozen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Landesleitung ist die Unterstützung und Versorgung aller Mitarbeitenden mit den nötigen Informationen, Arbeitsmitteln und Mitteilungen. In den unterschiedlichen Sitzungen werden diese Informationen regelmäßig ausgetauscht und verbreitet. Der Direktor wird vom Vorstand ernannt und ist dem Präsidenten direkt unterstellt. Er sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Vorstands, unterstützt den Präsidenten Alexander Schmid bei der Ausübung der Vereinstätigkeiten und hat die Oberaufsicht über die operativen Tätigkeiten und die Personalverwaltung. 

Der Präsident

Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Vereins und vertritt diesen gegenüber Dritten oder vor Gericht. Der Präsident trägt die allgemeine Verantwortung für die Leitung und die erfolgreiche Entwicklung des Vereins. Ihm steht der Sanitätsdirektor Dr. Hannes Mutschlechner zur Seite, der vom Verein bestellt wird. Der Sanitätsdirektor ist als Arzt im entsprechenden Berufsverzeichnis eingetragen und ist verantwortlich für Hygiene und Gesundheit der operativen Mitarbeitenden. Dabei übt er die Aufsicht über das in der Rettung tätige Personal aus und kontrolliert die Maßnahmen für die Rettungsstellen und -mittel.
Der Präsident Alexander Schmid
Der Vorstand

Der Vorstand

Der Vorstand ist das höchste Gremium des Weißen Kreuzes. Den Vorsitz übernimmt seit 2023 Präsident Alexander Schmid. Sein Vertreter bzw. der Vizepräsident des Weißen Kreuzes ist Benjamin Egger. Dem Vorstand gehören Sandro Gallonetto, Philipp Krause, Priska Gasser, Gottlieb Oberprantacher, Hannes Plank, Alexandra Silvestri und Thomas Wiedmer an. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder gewählt und besteht aus neun Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder bleiben für 4 Jahre im Amt und können wiedergewählt werden. Einberufen wird er vom Präsidenten, der bei Vorstandssitzungen den Vorsitz hat. Sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident werden aus den Reihen der Vorstandsmitglieder gewählt und bleiben für vier Jahre im Amt.
 
Das Rechnungsprüferkollegium besteht derzeit aus drei Rechnungsprüfern: Oskar Malfertheiner, Günther Burgauner und Marc Putzer. Wie auch der Vorstand, so bleibt auch das Rechnunsprüferkollegium für vier Jahre im Amt und kann ebenfalls wiedergewählt werden. Das Rechnunsprüferkollergium wird auch als Kontrollorgan bezeichnet und hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen.
Das Ehrengericht besteht derzeit aus Klaus Abler, Alfred Ausserhofer, Silvia Baumgartner und Hildegard Perntner Schaller. Die Mitglieder des Ehrengerichts bleiben ebenfalls für vier Jahre in ihrem Amt und können wiedergewählt werden. Allerdings können sie in dieser Zeit keine anderen Ämter im Verein bekleiden. Das Ehrengericht dient als Berufungsinstanz für die vom Vorstand beschlossenen Ablehnungen von Anträgen auf Aufnahme als Mitglied, Disziplinarmaßnahmen und Ausschlüssen von Mitgliedern.