Aufgaben:
- Verpflegung und Betreuung von hilfsbedürftigen, obdachlosen bzw. evakuierten Personen
- Verpflegung und Versorgung von Einsatzkräften
- Ausstattung von Notunterkünften und Errichtung von Zeltstädten und Containersiedlungen
Die Alarmierung erfolgt über die Landesnotrufzentrale durch den Bereitschaftsdienst des Landeszivilschutzes bzw. über die Einsatzzentrale des Weißen Kreuzes.
Erforderliche Einsatzvoraussetzungen:
- voraussichtlich müssen mindestens 80 Personen betreut werden oder
- voraussichtlich müssen mindestens 80 Personen mindestens 12 Stunden lang versorgt werden.
Die Konvention sichert die jährliche Übernahme der Kosten der Sektion Zivilschutz. Den freiwilligen Helfern stehen rund 40 Einsatzfahrzeuge, darunter Lkw, Feldküchen sowie Kühl- und Wohnwagen zur Verfügung.
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